Ziel:
Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis 7.6.2026 Zeit, die EU-Lohntransparenz-Richtlinie durch nationales Gesetz umzusetzen, andernfalls ist sie vollinhaltlich unmittelbar anzuwenden. Bisher wurde noch keine nationale Regelung verabschiedet und es ist davon auszugehen, dass die Richtlinie auch im Falle einer nationalen gesetzlichen Verabschiedung von Bedeutung bleiben bzw. „durchgreifen“ wird.
Ausgehend von den im Arbeitsrechts-Workshop besprochenen Grundlagen, beschäftigt sich mit der Frage, wie – je nach der zum Workshop-Zeitpunkt geltenden bzw. abschätzbaren Rechtslage – die Lohntransparenzvorschriften auf Arbeitgeberseite anzuwenden sind und was hier im Speziellen für den FH/HAW Sektor zu beachten bzw. zu empfehlen ist. Weiters gibt es, soweit möglich, Ausblicke auf die künftige Entwicklung / mögliche Szenarien.
Zielgruppe:
Der Workshop richtet sich in erster Linie an GF und Personalverantwortliche an Fachhochschulen / HAW, aber auch an diejenigen Personen, die mit der Anwendung der RL bzw. der nationalen Gesetze in der Institution betraut sind.
Lernergebnisse:
Die Teilnehmenden sind nach dem Workshop in der Lage, die zum Workshop-Zeitpunkt geltende Rechtslage in Bezug auf die Lohntransparenz und der vorgesehenen Pflichten in ihrer Institution anzuwenden
- Vorbereitung auf die EU-Lohntransparenz-Richtlinie Umsetzung der in ihr vorgesehenen Pflichten
- weitere aktuelle gesetzliche Neuerungen / aktuelle Judikatur