Ziel:
Kürzlich wurde die Aufhebung der in der österreichischen Bundesverfassung verankerten Amtsverschwiegenheit beschlossen. An ihrer Stelle soll nunmehr eine verfassungsrechtliche Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung sowie ein Grundrecht auf Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen treten. Damit wurde ein Paradigmenwechsel eingeleitet, der staatliche Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme macht.
Dieser Workshop soll Hilfestellung bei der Auslegung und der gesetzesgemäßen Anwendung des IFG geben. Dazu gehören Auslegungs- und Abgrenzungsfragen ebenso wie das Durchgehen konkreter Beispiele.
Der Inhalt des Workshops richtet sich vor allem nach den erhobenen generellen Anwendungsfragen und Praxisbeispielen aus dem FH/HAW Sektor im Zusammenhang mit dem IFG. Es wird Raum zur Diskussion und Einbringen allfälliger Praxisbeispiele geben. Vor dem Workshop werden die angemeldeten Teilnehmenden auch noch Gelegenheit bekommen, konkrete Frage zu stellen bzw. Fälle zu bringen
Zielgruppe:
Alle Personen, die an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften mit der Umsetzung des IFG betraut sind
Lernergebnisse:
Nach Absolvierung dieses Workshops sind die Teilnehmenden in der Lage,
- den Anwendungsbereich des IFG für FH/HAW – bzw. die Pflichten der Hochschule zu erkennen
- der Informationspflicht im nötigen Umfang und Detaillierungsgrad nachzukommen
- die Bestimmung des „allgemeinen Interesses“ sinngemäß anzuwenden
- Datenschutz und Interessenabwägung sinnvoll einzuschätzen
- Form und Dokumentation der Auskünfte richtig zu gestalten
- konkrete Fallbeispiele zu bearbeiten